Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten

  1. Die externen Brandschutz-Beauftragten können im Thema besser „drin“ bleiben, als eigene Beschäftigte, die diese Bestellung nur teilzeitmäßig oder gar unregelmäßíg ausüben. Dieser Nachteil wirkt erfahrungsgemäß besonders negativ, da die Überwachungs- und Schutzzielaufgaben immer den Belangen des laufenden Betriebes nachgeordnet werden.
  2. Im Außenverhältnis zu Brandschutzbehörden werden die externen Brandschutz-Beauftragten, z. B. als Mittler, eher akzeptiert, weil diese unabhängiger sind, als in „Lohn und Brot“ stehende Kräfte.
  3. Der externen Brandschutz-Beauftragte kann seine Erfahrungen aus anderen Objekten und Ausbildungen mit einbringen. (Schadensursachen, Versicherungsbelange etc.)

Der Nachteil eines externen Brandschutz-Beauftragten wegen fehlender Präsenzmöglichkeit im Brandfall, wird durch Vertretungsregelungen begegnet. Vertretungsorganisationen, wie diese, werden auch bei einem internen Brandschutz-Beauftragten erforderlich, z. B. für den Fall von Urlaub, Krankheit und Fortbildung.

Honorarkosten für Teilzeiteinsatz: als Vertretung oder f. Dauer auf Teilbereiche: nach Vereinbarung

 

 
    Start Zurück Seite 2 von 2
Zertifikate Brandschutzsuenden Forum Downloads Impressum Links

Roland Eisner, Fritz-von-Unruh-Straße 70, D- 56077 Koblenz Tel.: ( 02 61) 2061954 Fax. ( 02 61) 86 93 38