|  |  |  | BRANDSCHUTZ - Beauftragten Dienstleistungen, als  externe Teilzeit- bzw. als Bereichsbeauftragung
 
 gemäß z. B.: Arbeitschutzgesetz §§ 12, 15;  Arbeitsstättenverordnung, BGV A1, und anderen Regelwerkenbenötigen Sie temporäre  Unterstützung? (z. B. bei Personalengpässen) Möchten Sie fachliche  Verstärkung oder einzelne Brandschutzbeauftragten-Aufgaben bereichsweise  ausgliedern ?
 
 Haben Sie genügend Brandschutzbeauftragte? - auch im  Krankheits- oder Urlaubsfall, durch Erziehungsurlaub, während Fortbildungen, Ersatz bei Personalverlust - bzw. haben  diese immer die aktuellen Kenntnisse?
 
 Sind Ihre Brandschutzbeauftragten stark gebunden, bzw.  überlastet mit den Aufgaben, z. B. auch: die Brandschutzordnung  auf die Einhaltung zu überwachen?
 
             Personal zu unterweisen, fortzubilden? Brandschutzvorkehrungen laufend zu kontrollieren? Einrichtung und Pflege der hauseigenen Brandschutzakte? Problemlösungen zu finden, ggf. in Abstimmungen mit Behörden? Brandschutzarbeiten und –leistungen zu beaufsichtigen oder zu kontrollieren? Hierfür biete ich Ihnen kompetente Unterstützung, von Fall zu Fall nach Terminvereinbarung, oder auf Dauer für Teilbereiche oder alle Bereiche. |  |